Präventionsmodell

Als Dachverband schafft solvio Referenzen für die Arbeit von Institutionen und Fachstellen, die in der Prävention häuslicher Gewalt tätig sind. Unser Ziel ist es, die Kohärenz, Qualität und Wirksamkeit der Präventionsangebote zu fördern.

Wozu dient das Präventionsmodell?

Die Landschaft der Interventionsformen in der Arbeit mit gewaltausübenden Personen in der Schweiz ist vielfältig. Das Präventionsmodell orientiert über die aktuellen Interventionsformen und Zielgruppen.

Das Modell leistet einen Beitrag zum besseren Verständnis der Interventionsformen und ihrer Wirkung: es zeigt deren Möglichkeiten und Grenzen auf. 

  • Es strukturiert verschiedene Ebenen und Formen von Angeboten.
  • Es schafft Transparenz bezüglich Arbeitsweise, Zielgruppe und qualitative Standards. 
  • Es erleichtert den Zugang zu passenden Angeboten. 

Bei allen Interventionsformen steht der Opferschutz und die Verhinderung weiterer Gewalttaten sowie die Übernahme der Verantwortung für das eigene Handeln im Vordergrund.

Strukturiert und schweizweit standardisiert

Wir arbeiten auf mehreren Ebenen und mit unterschiedlichen Angeboten, die auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtet sind.

VORSORGLICHEMASSNAHMENOBLIGATORISCHEMASSNAHMEN(Nach Straftat, im RahmenZivilrecht/Strafrecht)PROAKTIVE ANSPRACHELERN-PROGRAMMEGEWALT-BERATUNGTHERAPIE(Verhaltens- oderPsychotherapie)AUFKLÄRUNG/INFORMATIONFREIWILLIGE MASSNAHMENSENSIBILISIERUNGZIELMit Konflikten umgehen, ohne dass sie in Gewalt münden.SchweizweiteQualitätsstandards

Qualitätsstandards

Unsere Aktivitäten zielen insbesondere darauf ab, die Professionalität und Qualität der Interventionen mit gewaltausübenden Personen zu fördern und zu unterstützen. Die nachfolgenden Qualitätsstandards wurden in Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedorganisationen erarbeitet.

Die Einhaltung von Qualitätsstandards bei der Durchführung einer Intervention durch die Fachstelle soll sicherstellen, dass in allen Kantonen inhaltlich vergleichbare Angebote in Anspruch genommen werden können. Die nachfolgenden Qualitätsstandards zu den vier verschiedenen Interventionsformen geben eine Übersicht zur Definition, den Zielen, der Zielgruppe sowie den Anforderungen an die Organisation und die Fachpersonen.

Panel Proaktive Ansprachen

Proaktiven Ansprachen umfassen alle kurzfristigen Erstinterventionen wie Täter:innenansprache, Konfrontationsgespräche, Gewaltberatung nach polizeilich verfügter Wegweisung, Gefährder:innenansprache. Je nach kantonalen Regelungen gelten unterschiedliche Vorgaben, die Interventionsformen werden unterschiedlich genannt und von unterschiedlichen Instanzen oder Organisationen durchgeführt.

Eine proaktive Ansprache erfolgt in der Regel nach einer polizeilichen Intervention wegen häuslicher Gewalt. Die potentiell gewaltausübende Person wird kontaktiert, um sie mit ihrem polizeilich festgestellten gewalttätigen Verhalten sowie den Auswirkungen und Folgen der Gewalt zu konfrontieren und Beratung anzubieten. Die Person wird dahingehend motiviert, längerfristige Unterstützungsangebote anzunehmen, um weitere Gewalt in der Beziehung zu verhindern. Eine besondere Form proaktiver Ansprache ist die Gefährder:innenansprache im Rahmen des Bedrohungsmanagements der Polizei. Stuft das Bedrohungsmanagement eine Person als gefährlich (selbst- oder drittgefährdend) ein, kann sie eine Gefährder:innenansprache durchführen oder anordnen. Der Fokus dieser Ansprache liegt auf der Entschärfung der Bedrohungssituation.

Die proaktive Ansprache findet im Einzelsetting statt und erfolgt zu Beginn telefonisch oder brieflich.

Die Dauer dieser Interventionsformen hängt vom definierten Auftrag und dem festgestellten Bedarf ab. Diese kurzfristigen Erstinterventionen werden in der Regel nach 1–5 Gesprächen abgeschlossen. In der proaktiven Ansprache selber findet keine Deliktbearbeitung statt. Hierfür gilt es gemäss dem Risiko-, Bedarfs- und Ansprechbarkeitsprinzip entweder eine Gewaltberatung, ein Lernprogramm oder eine Therapie (Verhaltens- oder Psychotherapie) auszuwählen.

Ziel

Proaktive Ansprachen umfassen folgende Punkte:

  • Aktuelle Situation erfassen (Gefahrenabwendung und Opferschutz) sowie Befindlichkeit erfragen
  • Aufklären über die rechtliche Situation
  • Konfrontation mit dem Sachverhalt und Möglichkeit der Situationsschilderung durch die potentiell gewaltausübende Person
  • Klärung des Unterstützungsbedarfes
  • Zugang zu Unterstützungsangeboten aufzeigen und zur Inanspruchnahme einer geeigneten Interventionsform motivieren

Zielgruppe

Alle Personen, die im Rahmen einer Polizeiintervention als gewaltausübende Person beurteilt wurden und deren Personalien entsprechend der kantonalen Gesetzgebung an eine spezialisierte Beratungsstelle weitergeleitet wurden.

Anforderungen an die Organisationen und ihre Mitarbeitenden

Eine Organisation, die proaktive Ansprachen anbietet:

  • hat einen behördlichen Auftrag und ist ins kantonale Interventions- und Opferhilfenetzwerk eingebunden
  • stellt mittels eines Erstgesprächs oder Informationsbriefes sicher, dass die gewaltausübende Person Kenntnis von den Beratungsangeboten hat
  • bietet einen niederschwelligen und einfachen Zugang zu ihren Angeboten
  • ermöglicht den Fachpersonen den Zugang zu Gefässen wie Supervision, Coaching oder Fallbesprechungen sowie zu spezifischen Weiterbildungen
  • arbeitet mit Fachpersonen zusammen, die folgende Anforderungen erfüllen:
    • Abschluss in sozialer Arbeit, Sozialpädagogik, Psychologie oder eine vergleichbare Qualifikation
    • spezialisiertes Wissen zur Thematik «Häusliche Gewalt» und Krisenintervention
    • verfügen über sehr gute Kenntnisse der weiterführenden, längerfristigen und auf nachhaltige Verhaltensänderung einwirkende Interventionsformen wie Gewaltberatung, Lernprogrammen gegen häusliche Gewalt sowie Therapie (Verhaltens- und Psychotherapie)

Panel Gewaltberatung

Gewaltberatungen verstehen sich als längerfristige, auf nachhaltige Verhaltensänderung einwirkende Interventionsformen für gewaltandrohende und gewaltausübende Personen, um mit ihnen gewaltfreie Formen der Konfliktlösung zu entwickeln. Die Beratungen sind theoretisch fundiert, professionell geleitet und orientierten sich stark an den Anliegen der zu beratenden Person. Zentral dabei ist die Konfrontation und die Verantwortungsübernahme des eigenen Handelns der gewaltausübenden Personen sowie die Anpassung und Veränderung der umweltbezogenen Problembereiche. Gewaltberatungen fokussieren auf Rückfallprävention und agieren damit im Sinne des Opfer- und Kindesschutzes. Die Form der Beratung kann im Einzel-, Gruppen- oder Paarsetting durchgeführt werden und sowohl in einem angeordneten als auch in einem freiwilligen Rahmen erfolgen. In angeordneten Gewaltberatungen wird der Bedarf und die Dauer durch die Fachstelle definiert. Freiwillige Gewaltberatungen orientieren sich am geäusserten Bedarf der zu beratenden Person. Die Dauer hängt vom Konzept, Angebot und/oder dem Bedarf ab und dauert typischerweise zwischen 10–20 Kontaktstunden innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr.

ZIEL

Gewaltberatungen umfassen folgende Punkte:

  • Übernahme der Verantwortung für eigenes Handeln
  • Entwicklung gewaltfreier Handlungsstrategien
  • Ermächtigung, in Stresssituationen angemessen zu reagieren und zu agieren
  • Auseinandersetzung mit risikofördernden Einstellungen wie Gewalt, Aggression, Macht/Ohnmacht, Geschlechterstereotypen, eigene Gefühle/Opfergefühle und Empathie
  • Risikobewusstsein für mögliche Wiederholungstaten und Ergreifen präventiver Massnahmen
  • Selbstwahrnehmung und -kontrolle: gewaltausübende Personen sollen ihre eigenen Grenzen und die Grenzen anderer erkennen und akzeptieren lernen

ZIELGRUPPE

Geeignet ist eine Gewaltberatung für erwachsene Männer und Frauen, die im familiären Umfeld Gewalt angedroht und/oder angewendet haben und mindestens eine minimale Problemeinsicht bezüglich Beziehungskonflikte erkennen lassen. Sie können von einer Instanz zugewiesen werden oder freiwillig teilnehmen. Gewaltberatung als Interventionsform bei gewaltausübenden Personen im häuslichen Kontext ist besonders dann angezeigt, wenn sich der Fokus der Veränderung hauptsächlich auf die umweltbezogenen Problembereiche bezieht. Daher sind Gewaltberatungen auf die Bedürfnisse der fallspezifischen Gegebenheiten ausgerichtet und beziehen sich auf die Gewalthandlungen und weitere damit zusammen hängende Themen (wie Arbeit, Wohnen, Finanzen, soziale Beziehungen).

Nicht geeignet ist eine Gewaltberatung für Sexualstraftäter:innen und Personen, bei
denen Hinweise auf eine schwere psychische Erkrankung vorliegen (z. B. Schizophrenie, Manie, Sucht, Persönlichkeitsstörungen, Suizidalität). Der Besuch einer Gewaltberatung allein bietet keinen umfassenden Opferschutz. Besteht akute Gefahr, dass eine schwere Gewalttat verübt werden könnte, müssen zum Schutz der Opfer andere (oder weitere) Massnahmen ergriffen werden.

ANFORDERUNGEN AN DIE BERATUNGSSTELLEN UND IHRE MITARBEITENDEN

Eine Organisation, die Gewaltberatungen anbietet:

  • stellt mittels eines Erstgesprächs sicher, dass die teilnehmende Person die definierten Kriterien bezüglich Zielgruppe erfüllt
  • bietet einen niederschwelligen, einfachen und kundenorientierten Zugang zu ihren Angeboten
  • ermöglicht den Fachpersonen den Zugang zu Gefässen wie Supervision, Coaching oder Fallbesprechungen sowie zu spezifischen Weiterbildungen
  • stellt bei Bedarf Dolmetschende zu Verfügung
  • arbeitet mit Fachpersonen zusammen, die folgende Anforderungen erfüllen:
    • Abschluss in sozialer Arbeit, Sozialpädagogik, Psychologie oder eine vergleichbare Qualifikation
    • spezialisiertes Wissen zur Thematik «Häusliche Gewalt» ist vorhanden
    • Aus- oder Weiterbildung im Bereich Gewaltberatung liegt vor

Panel Lernprogramm

Ein Lernprogramm gegen Häusliche Gewalt ist eine strukturierte, manualisierte, theoretisch fundierte und professionell geleitete Interventionsform für gewaltausübende Personen. Sie fokussiert auf Rückfallprävention im Sinne des Opfer- und Kinderschutzes. Das Lernprogramm kann im Einzel- oder Gruppensetting sowohl in einem angeordneten als auch in einem freiwilligen Rahmen durchgeführt werden. Die Dauer hängt vom Angebot und/oder dem Bedarf ab und dauert typischerweise zwischen 5 und 12 Monaten mit rund 20–50 Kontaktstunden.

ZIEL

Ein Lernprogramm gegen Häusliche Gewalt zielt darauf ab, mittels Wissensvermittlung, Erfahrungsaustausch, Selbstreflexion, Körperwahrnehmungs-
und Interaktionsübungen Veränderungen der Denk- und Verhaltensweisen zu bewirken. Die Teilnehmenden sollen lernen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und sollen befähigt werden, Risikosituationen im Beziehungskontext frühzeitig zu erkennen, ihnen wirksam vorzubeugen und sie gewaltfrei zu bewältigen.

ZIELGRUPPE

Geeignet ist ein Lernprogramm gegen häusliche Gewalt für erwachsene Männer und Frauen, die im familiären Umfeld Gewalt angedroht und/oder angewendet haben und mindestens eine minimale Problemeinsicht bezüglich Beziehungskonflikte erkennen lassen. Sie können von einer Instanz zugewiesen werden oder freiwillig teilnehmen. Nicht geeignet ist das Lernprogramm gegen häusliche Gewalt für Personen, bei denen Hinweise auf eine schwere psychische Erkrankung vorliegen (z. B. Schizophrenie, Manie, Sucht, Persönlichkeitsstörungen, Suizidalität).

Der Besuch des Lernprogramms allein bietet keinen umfassenden Opferschutz. Besteht akute Gefahr, dass eine schwere Gewalttat verübt werden könnte, müssen zum Schutz der Opfer andere (oder weitere) Massnahmen ergriffen werden. Steht vor allem die Reduktion von Problemen in zentralen Lebensbereichen wie Arbeit, Wohnen, Finanzen, soziale Beziehungen etc. im Fokus, bietet das Lernprogramm keine direkte Unterstützung.

ANFORDERUNGEN AN DIE ORGANISATION UND DIE MITARBEITENDEN

Eine Organisation, die ein Lernprogramm anbietet:

  • stellt mittels einer strukturierten Eignungsabklärung sicher, dass die teilnehmenden Personen die definierten Kriterien bezüglich Zielgruppe erfüllen
  • sorgt dafür, dass die Abklärungs- und Verlaufserkenntnisse mittels strukturierter Berichte schriftlich dokumentiert werden
  • hat im Sinne der Qualitätssicherung und der Risikoabschätzung ein Mehr-Augen-Prinzip für Einschätzungen und Entscheidungen
    etabliert
  • stellt bei Bedarf Dolmetschende zu Verfügung
  • ermöglicht den Kursleitenden den Zugang zu Gefässen wie Supervision, Coaching oder Fallbesprechungen sowie zu spezifischen Weiterbildungen
  • arbeitet mit Kursleitenden zusammen, die folgende Anforderungen erfüllen:
    • Abschluss in sozialer Arbeit, Sozialpädagogik, Psychologie oder eine vergleichbare Qualifikation
    • kriminologisches, psychologisches, juristisches und sozio-kulturelles Hintergrundwissen zur Thematik «Häusliche Gewalt»
    • Befähigung (Schulung) für die Anwendung des Lernprogramms gegen Häusliche Gewalt ist gegeben

Panel Therapie (Verhaltens- oder Psychotherapie)

Eine Therapie (Verhaltens- oder Psychotherapie) als Interventionsform bei gewaltausübenden Personen im häuslichen Kontext ist insbesondere dann angezeigt, wenn die risikorelevanten Denkund Verhaltensmuster ausgeprägt sind oder ein Verdacht auf das Vorliegen einer psychischen Störung besteht. Eine Therapie (Verhaltens- oder Psychotherapie) fokussiert sich auf die Rückfall prävention im Sinne des Opfer- und Kinderschutzes. Sie findet mittels Gesprächen im Einzel- oder Gruppensetting statt und kann sowohl in einem angeordneten als auch in einem freiwilligen Rahmen durchgeführt werden. Die Dauer hängt vom Bedarf der gewaltausübenden Person ab und dauert typischerweise mehrere Monate oder Jahre.

ZIEL

Eine Therapie (Verhaltens- und Psychotherapie) zielt darauf ab, dass sich die gewaltausübende Person mit den deliktrelevanten Eigenschaften ihrer Persönlichkeit auseinandersetzt. Sie soll entdecken und lernen, inwiefern individuelle Denkmuster das gewalttätige Verhalten in Beziehungen beeinflussen. Die Person soll lernen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen, Auslöser für gewalttätiges Verhalten erkennen zu können und soll befähigt werden, ihre Handlungsimpulse besser steuern zu können, um Beziehungen gewaltfrei zu gestalten.

ZIELGRUPPE

Therapien (Verhaltens- und Psychotherapie) sind geeignet für erwachsene Männer und Frauen, die im familiären Umfeld Gewalt angedroht und/oder angewendet haben. Eine minimale Problemeinsicht bezüglich Beziehungskonflikte ist für die Bearbeitung von Vorteil, aber keine Voraussetzung. Die Personen können von einer Instanz zugewiesen werden oder freiwillig teilnehmen. Die Therapie (Verhaltens- oder Psychotherapie) als Interventionsform bei gewaltausübenden Personen
im häuslichen Kontext ist insbesondere dann angezeigt, wenn risikorelevante psychopathologische Auffälligkeiten oder ausgeprägte und chronifizierte gewaltfördernde Denk- und Verhaltensmuster vorliegen, die vertieft und individuell bearbeitet werden müssen (Treuthard, 2017). Therapie (Verhaltens- oder
Psychotherapie) bietet keine Unterstützung bei Problemen in Bereichen wie Arbeit, Wohnen, Finanzen etc. an. Bei überlagernden Themen wird empfohlen, diese in einem zusätzlichen ergänzenden Beratungssetting zu bearbeiten.

Der Besuch einer Therapie (Verhaltens- oder Psychotherapie) allein bietet keinen umfassenden Opferschutz. Besteht akute Gefahr, dass eine schwere Gewalttat verübt werden könnte, müssen zum Schutz der Opfer andere (oder weitere) Massnahmen ergriffen werden.

ANFORDERUNGEN AN DIE ORGANISATION UND DIE FACHPERSONEN

Eine Organisation, die Therapien (Verhaltens- und Psychotherapie) für gewaltausübende Personen im häuslichen Kontext anbietet:

  • stellt mittels einer umfassenden Anamnese sicher, dass die teilnehmende Person die definierten Kriterien bezüglich Zielgruppe erfüllt
  • hat im Sinne der Qualitätssicherung und der Risikoabschätzung ein Mehr-Augen-Prinzip für Einschätzungen und Entscheidungen etabliert
  • ermöglicht den Fachpersonen den Zugang zu Gefässen wie Supervision, Coaching oder Fallbesprechungen sowie zu spezifischen Weiterbildungen
  • arbeitet mit eidgenössisch anerkannten Psychotherapeut:innen und forensisch spezialisierten Fachpersonen aus den Bereichen Psychologie und Psychiatrie zusammen